NPD und ihre Wahlpropaganda anzeigen!
Jeder kann diese Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin
einreichen
Anschrift einfügen- den Text kopieren- Beweisfotos ausdrucken
(S/W zulässig)- unterschreiben und der Staatsanwaltschaft zustellen
Staatsanwaltschaft Berlin Turmstraße 91 10559 Berlin
Strafanzeige und Strafantrag gegen
Die NPD, Udo Voigt
NPD-Parteizentrale
Postfach 840157
12531 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit erhebe ich Strafanzeige gegen die NPD und Udo Voigt aufgrund
des Wahlplakates mit den Slogan "GAS GEBEN!", der Berliner NPD zur
Abgeordnetenhauswahl 2011, nach § 86 Abs:4. des Strafgesetzbuches
wegen, "Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger
Organisationen" - Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt
sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen
Organisation fortzusetzen.
Sachverhaltsdarstellung
nebst Beweisen
Die NPD und ihr Spitzenkanditat Udo Voigt haben im laufenden Berliner
Wahlkampf zur Abgeordnetenhauswahl 2011 ein Plakat in größer Stückzahl
im öffentlichen Strassenraum angebracht das den Slogan "Gas geben!"
beinhaltet.
Glaubhaftmachung:
Foto des Plakates (Anlage 1)
Foto Plakat am Haus der Wannsee-Konferenz - Am Großen Wannsee 56-58, 14109 Berlin (Anlage 2)
Auf diesem Plakat ist der Spitzenkanditat, Udo Voigt, in schwarzer
Lederjacke an einen Lenker eines Motorkraftrades gelehnt zu erkennen.
Im Vordergrund linksseitig (von vorne betrachtet rechstseitig) schräg
gestellt ist der Slogan "GAS geben!" groß und gut leserlich abgedruckt.
Darunter linksseitig ist das NPD Logo mit dem Untertitel "Die
Nationalen" zu erkennen. Die Kombination von schwarzer Lederjacke oder
Ledermatel (das Kleidungsstück ist nicht klar erkennbar), dem Slogan
und dem NPD Logo stellt eindeutig einen Straftatbestand nach §§86 Abs:4
STGB dar.
Anlage 1
Anlage 2 - Plakat am Haus der Wannsee-Konferenz - Am Großen Wannsee 56-58, 14109 Berlin
haus der wannsee konferenz - Google MapsBegründung:
Die NPD ist als nationalistische rechte Partei bekannt, ihre Slogans
und in der Öffentlichkeit verbreiteten Thesen sind als rassistisch und
rechtspopulistisch eingestuft. Die NPD ist außerdem einer andauernden
Verbotsdebatte nach §§ 86 in Politik, Medien und Öffentlichkeit
ausgesetzt.
Nunmehr versucht der Kandidat zu den Berliner Wahlen 2011 mit dem
Slogan "GAS geben!" Werbung zu machen. Mit diesem Slogan spielt das
Plakat, auf welchem er auch persönlich abgedruckt ist, ganz klar auf
die Gaskammern des dritten Reiches an.
Die Eindeutigkeit der Bedeutung dieser Aussage (Gas geben!) ergibt sich
insbesondere vor dem Hintergrund das die oben beschriebene öffentliche
Wahrnehmung der NPD, als rechtspopulistische bis rechtsradikale
Organisation, allgemein gesellschaftlich und auch in rechten Kreisen
akzepierter Konsens ist.
Insofern ist klar und eindeutig auf welches Ereignisse in der
Geschichte Europas mit der Wortkombination "Gas geben!" Bezug genommen
wird: auf die Vernichtung von Juden, Andersdenkender, Kommunisten,
Sozialdemokraten, Behinderten, Homosexuellen und vielen mehr unter
Zuhilfenahme von tödlichem Gas - in den sogenannten Gaskammern der
Konzentrations- und Vernichtungslager (wie z.B. Auschwitz, Mauthausen,
etc..). Der Volksmund kennt in diesem Zusammenhang seit den vierziger
Jahren des 20Jhdts. bereits den Ausdruck " in`s Gas geschickt
etc.....". Unterlegt wird dieser Slogan noch mittels einer zur Schau
gestellten schwarzen Lederjacke sowie einem schwarzen Lederhandschuh,
die die Assoziation zu Ledermantel (Ausgehmantel der SS) und
Handschuhen der SS nahelegen. Es wird hier augenscheinlich mit
Wortkombination und Versatzstücken der nationalsozialistischen
Vergangenheit versucht Wahlwerbung zu betreiben.
Herr Voigt bemüht sich auf diesem Plakat auch um eine juristische
Spitzfindigkeit mit der er Anzeigen wie diese zu vermeiden sucht. Er
lehnt "lässig lächelnd" auf der Lenkstange eines Motorkraftrades oder
Mofas. Herr Voigt und die NPD wollen damit den Eindruck vermitteln es
würde sich bei dem Slogan um einen Zusammenhang mit dem "Gasgriff" des
Kraftrades oder Kleinkraftrades handeln. Diese Argumentation ist aber
nicht geeignet den oben begründeten Straftatbestand zu heilen da zum
einen schon lange keine schwarzen Lederjacken mehr als
Standartausrüstung eines Kraftradlenkers gelten und zum zweiten auch
nirgends ein Schutzhelm oder ein Verkehrsweg zu erkennen ist der eine
Fahrt überhaupt ermöglichen würde, außerdem ist das Kraftrad erst bei
genauem hinsehen als solches erkennbar. Insofern kann das "Gas geben!"
sich nicht auf das Kraftfahrzeug beziehen, sondern ist bewußt und
vorsätzlich als positives Bekenntnis zur Massenvernichtungspolitik der
NSDAP zu verstehen.
Die menschenverachtende und jugendgefährdende Dimension dieses
Wahlplakates ist derart schwer, daß eine Anklage nach §§ 86 geboten
ist.
Sollten zu den einzelnen Sachverhalten noch Fragen sein oder weitere
Beweismittel gebraucht werden, bitte ich um Nachfrage beim
Unterzeichner.
Mehrere Organisationen stellten
bereits Strafanzeige wegen des NPD-Plakates "Gas geben". Sowohl die
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" als auch die
Vereinigung der Verfolgten des Naziregime. Letztere sehen darin eine
"Verhöhnung der Toten der Gaskammern von Auschwitz und Treblinka".